WG-Antrag Einschränkung von Schottergärten und Erhöhung der Biodiversität durch Bauleitplanung
Unsere Begründung:
Auch in der Stadt Nienburg und seinen Ortsteilen werden in Privatgärten immer mehr Schottergärten und gepflasterte Flächen angelegt. Die Gründe, warum sich mehr und mehr Menschen für solche Schottergärten (vielfach auch "Gärten des Grauens" genannt) entscheiden, sind sehr unterschiedlich und hängen meist mit einem vermeintlich geringeren Pflegeaufwand zusammen. Die sicherlich von Allen befürwortete Biodiversität gerät damit stark ins Hintertreffen. Dem zurzeit viel diskutierten Insektenschwund wird Vorschub geleistet.
Schottergärten sind aus verschiedenen Gründen keine wünschenswerte Gestaltung des privaten und öffentlichen Grünraums in einer Kommune. Neben den ökologischen Nachteilen wie Bodenversiegelung, Hitzegenerierung und Reduktion der Lebensräume für Tiere und Pflanzen, haben solche Flächen auch aus gesundheitlicher Sicht negative Auswirkungen. Sie verhindern die positiven Auswirkungen, die Grünräume auf wichtige Aspekte der Lebensqualität haben, wie z.B. psychische und physische Erholung.
Aus ökologischer Sicht schaden die "Gärten des Grauens" Pflanzen, Insekten und der Vogelwelt. Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das städtische Kleinklima. Die Schottergärten heizen die Temperaturen zusätzlich an, eine Rasenfläche reduziert hingegen die Hitze spürbar um mehrere Grade. Das wird besonders bei den Temperaturanstiegen in den Sommermonaten zum Tragen kommen. Hinzu kommt, dass diese befestigten Flächen bei Starkregen zu wenig Wasser aufnehmen können und die Kanalisation überfordern. Die Überflutung von ganzen Straßenzügen und Kellern kann die Folge sein.
Es gibt aber auch sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten, einen Garten pflegeleicht zu gestalten und gleichzeitig die Biodiversität umzusetzen. Die Umweltverbände NABU und BUND haben bereits entsprechende Initiativen gestartet, diese Entwicklung zu Schottergärten zu stoppen und umzukehren. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau kämpft ebenfalls deutschlandweit für ähnliche Regelungen. Das Land Bremen hat das sogenannte Begrünungsortsgesetz auf den Weg gebracht.
Als Vorreiter sind die Städte Xanten und Steinhagen zu nennen. Diese Städte haben ein Verbot von Schottergärten in ihre Bebauungspläne aufgenommen. Andere Städte wollen zudem auf die Gartenbesitzer zugehen und sie mit Infomaterial über naturnahe Gärten informieren und positive pflegeleichte Beispiele herausstellen. Eine entsprechende Beratung könnte über sog. ehrenamtliche Gartenbotschafter erfolgen.